Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1990

Geschäftszahl

85/08/0009

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/19/0016 E 18. Juni 1990 RS 3

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH geht die Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes einer Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften vor (Hinweis E 7.11.1983, 83/10/0038).