Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1990

Geschäftszahl

85/08/0009

Rechtssatz

Der Umstand, daß die Bf von April 1934 bis September 1936 für den sozialistischen Vorwärtsverlag tätig war, reicht nicht hin, Ermittlungen über die behaupteten konkreten Verfolgungshandlungen zu ersetzen.