Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1990

Geschäftszahl

85/08/0009

Rechtssatz

Konkrete politische Verfolgung oder die begründete Gefahr einer solchen stellt nur dann politische Gründe iSd Paragraph 500, ASVG dar, wenn die Verfolgungshandlungen durch die damaligen Träger der Macht im Staate als Bewahrer der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung gesetzt wurden oder zu fürchten waren (Hinweis E 24.10.1985, 84/08/0030, 13.9.1985, 84/08/0017).