Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1990

Geschäftszahl

85/08/0009

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0030 E 24. Oktober 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Unter den im Paragraph 500, ASVG genannten politischen Gründen, aus denen ein Begünstigungswerber ausgewandert ist, kann nicht schon eine politische Überzeugung oder allein die Mitgliedschaft zu einer bestimmten politischen Partei verstanden werden, sondern eine konkrete politische Verfolgung oder die begründete Gefahr einer solchen. (Hinweis auf E vom 3.10.1980, 3451/78)