Verwaltungsgerichtshof
18.12.1990
85/08/0009
GRS wie 84/08/0030 E 24. Oktober 1985 RS 2
Unter den im Paragraph 500, ASVG genannten politischen Gründen, aus denen ein Begünstigungswerber ausgewandert ist, kann nicht schon eine politische Überzeugung oder allein die Mitgliedschaft zu einer bestimmten politischen Partei verstanden werden, sondern eine konkrete politische Verfolgung oder die begründete Gefahr einer solchen. (Hinweis auf E vom 3.10.1980, 3451/78)