Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1986

Geschäftszahl

85/07/0235

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1891/60 E 16. November 1961 VwSlg 5663 A/1961 RS 2

Stammrechtssatz

Die Vorschrift des Paragraph 14, WRG 1959 dient nur dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit von Personen und Eigentum sowie an der Aufrechterhaltung wirtschaftswichtiger Verkehrsverbindungen, nicht aber dem Einzelinteresse bestimmter Personen.