Verwaltungsgerichtshof
17.09.1985
85/07/0079
Wenn ein Mitbeteiligter von der Behörde erster Instanz als Partei dem Verfahren beizuziehen ist, von ihr jedoch übergangen wird, so kann ein Bescheid, der in diesem Verfahren erlassen wird, dem Mitbeteiligten gegenüber nicht in Rechtskraft erwachsen. (Hinweis auf E vom 8. Juli 1981, 0487/71, VwSlg 8057 A/1971)