Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1985

Geschäftszahl

85/07/0079

Rechtssatz

Die Berufungsbehörde hat in der Begründung eines auf Paragraph 66, Absatz 2, AVG 1950 gestützten Bescheides die der Unterbehörde bei der Feststellung des Sachverhaltes unterlaufenen Mängel anzuführen. (Hinweis auf E vom 12.6.1981, 3395/80)