Verwaltungsgerichtshof
17.09.1985
85/07/0079
Die Berufungsbehörde hat in der Begründung eines auf Paragraph 66, Absatz 2, AVG 1950 gestützten Bescheides die der Unterbehörde bei der Feststellung des Sachverhaltes unterlaufenen Mängel anzuführen. (Hinweis auf E vom 12.6.1981, 3395/80)