Verwaltungsgerichtshof
23.05.1985
85/06/0003
GRS wie 82/06/0018 E 11. März 1982 RS 1
Der Rechtsanwalt ist seiner ihm zumutbaren Überwachungspflicht gegenüber einer Kanzleiangestellten nicht nachgekommen, wenn er ein in einem wesentlichen Punkt noch zu verbesserndes Original vor Durchführung der Korrektur unterfertigt hat.