Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1985

Geschäftszahl

85/06/0003

Rechtssatz

Als Ereignis ist ganz allgemein jedes Geschehen anzusehen, daher auch sogenannte psychologische Vorgänge, wie Vergessen, Verschreiben, Sichirren usw. (Hinweis B 25.3.1976, 265/75, VwSlg 9024 A/1975).