Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1986

Geschäftszahl

85/05/0145

Rechtssatz

Eine Projektsänderung, welche sich als Umbau im Sinne des Paragraph 60, Absatz eins, Litera a, Wr BauO darstellt, überschreitet den Rahmen einer im Zuge des Berufungsverfahrens zulässigen Modifikation des Bauvorhabens.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1985050145.X02