Verwaltungsgerichtshof
28.01.1986
85/05/0145
Eine Projektsänderung, welche sich als Umbau im Sinne des Paragraph 60, Absatz eins, Litera a, Wr BauO darstellt, überschreitet den Rahmen einer im Zuge des Berufungsverfahrens zulässigen Modifikation des Bauvorhabens.
ECLI:AT:VWGH:1986:1985050145.X02