Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1985

Geschäftszahl

85/05/0112

Rechtssatz

Das Unterbleiben eines Vergleichsversuches stellt keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar. (Hinweis auf E vom 26.2.1980, 2025/79)