Verwaltungsgerichtshof
22.10.1985
85/05/0112
Der Nachbar kann im Baubewilligungsverfahren den Verkehr auf öffentlichen Straßen, mag er auch von einem Betrieb ausgelöst sein, nicht erfolgreich bekämpfen. Er muß hinnehmen, dass ein Bauwerk einen entsprechenden Verkehr auslöst (Hinweis auf E vom 17.5.1979, 1534/78, VwSlg 9845 A/1979)