Verwaltungsgerichtshof
15.10.1985
85/05/0099
GRS wie 0936/53 E VS 16. April 1956 VwSlg 4040 A/1956 RS 1
Mit der Herstellung eines Zustandes, der einem erlassenen, im Instanzenzug angefochtenen baupolizeilichen Auftrag entspricht, ist keine von der Berufungsbehörde zu beachtende Änderung des maßgebenden Sachverhaltes zu erblicken.
ECLI:AT:VWGH:1985:1985050099.X03