Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1985

Geschäftszahl

85/05/0099

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0936/53 E VS 16. April 1956 VwSlg 4040 A/1956 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der Herstellung eines Zustandes, der einem erlassenen, im Instanzenzug angefochtenen baupolizeilichen Auftrag entspricht, ist keine von der Berufungsbehörde zu beachtende Änderung des maßgebenden Sachverhaltes zu erblicken.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1985:1985050099.X03