Verwaltungsgerichtshof
14.10.1986
85/04/0229
Die Führung eines dem Paragraph 2, ZiviltechnikerG widersprechenden Firmenwortlautes durch einen Dritten, gestattet niemanden, diese Bestimmung ebenfalls zu missachten, da ein allfälliges rechtswidriges Verhalten eines Dritten niemanden zu derselben rechtswidrigen Handlung berechtigt.