Verwaltungsgerichtshof
03.11.1987
85/04/0123
GRS wie 84/04/0059 E 5. März 1985 VwSlg 11692 A/1985 RS 5
Die Bezirksverwaltung ist Teil des übertragenen Wirkungsbereiches. Sie ist in Statutarstädten vom Bürgermeister (und nicht vom Magistrat als selbstständige Behörde) wahrzunehmen.