Verwaltungsgerichtshof
03.11.1987
85/04/0123
GRS wie 84/04/0059 E 5. März 1985 VwSlg 11692 A/1985 RS 3
Ein Bescheid, welcher die Fertigungsklausel "Der Amtsleiter: iA ... " trägt, ist, ohne dass sich Gegenteiliges aus dem Bescheid ergibt, ist dem Magistrat (hier Magistrat der Stadt Linz) und nicht einem anderen Organ, insbesondere nicht dem Bürgermeister zuzurechnen.