Verwaltungsgerichtshof
05.11.1985
85/04/0065
Aus Paragraph 353, GewO 1973 ergibt sich die Qualifikation der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage als antragsbedürftiger Verwaltungsakt, wobei derartige Verwaltungsakte nur dann mit dem Gesetz im Einklang stehen, wenn ein auf ihre Setzung gerichteter Vertrag vorliegt (Hinweis E 23.12.1977, 2052/74).