Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.04.1987

Geschäftszahl

85/03/0138

Rechtssatz

Ist der Gehsteig als abgegrenzter Teil der Straße, etwa wegen Schneelage, nicht erkennbar, (darf die Abschleppung nicht gem Paragraph 89 a, Absatz 2 a, Litera e und Absatz 3, StVO veranlasst und) dürfen für die Entfernung eines darauf abgestellten Fahrzeuges keine Kosten gem Paragraph 89 a, Absatz 7, StVO vorgeschrieben werden.