Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.04.1987

Geschäftszahl

85/03/0138

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0056 E 4. Juli 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung ist es nicht, dass die Verkehrsbeeinträchtigung bereits eingetreten ist; es genügt auch eine diesbezügliche begründete Besorgnis (Hinweis E 12.5.1977, 2405/76, VwSlg 9320 A/1977).