Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.01.1986

Geschäftszahl

85/03/0113

Rechtssatz

Die Entscheidung über die Neufeststellung des Genossenschaftsjagdgebietes hängt davon ab, ob und welche Grundflächen anderen Jagdgebieten angegliedert werden (Hinweis E 24.3.1972, 2112/70).