Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.01.1986

Geschäftszahl

85/03/0113

Rechtssatz

Bestehende Angliederungen haben im Falle einer Neufeststellung des Genossenschaftsjagdgebietes bei der Jagdgebietsfeststellung außer Betracht zu bleiben (Hinweis E 14.1.1981, 0329/80).