Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.04.1986

Geschäftszahl

85/03/0075

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0511/78 E 24. April 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Durch die Angabe von Tatort und Tatzeit sowie des wesentlichen Inhaltes des Tatgeschehens ist eine ausreichende Konkretisierung gegeben.