Verwaltungsgerichtshof
14.12.1988
85/03/0073
GRS wie 2875/78 B 6. März 1979 RS 1
Eine Beschwerde gemäß Artikel 131 a, B-VG wird immer dann zurückzuweisen sein, wenn der Bfr durch die Ausübung unmittelbar behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt - unabhängig von der Frage ihrer Rechtswidrigkeit - in seinen Rechten gar nicht verletzt sein konnte.