Verwaltungsgerichtshof
14.01.1987
85/03/0061
GRS wie 1959/70 E 11. März 1971 RS 1
Die Behörde ist berechtigt, im Falle des Zusammentreffens strafbarer Handlungen für jede zur Last gelegte Verwaltungsübertretung einen gesonderten Bescheid zu erlassen.