Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.04.1987

Geschäftszahl

85/03/0057

Rechtssatz

Auch Vertragsbedienstete einer Gemeinde sind befugt, im Rechtshilfeweg eine förmliche Zeugenvernehmung im Verwaltungsstrafverfahren durchzuführen.