Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1986

Geschäftszahl

85/02/0254

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1576/65 E 24. Februar 1966 VwSlg 6874 A/1966 RS 1

Stammrechtssatz

Erst mit der Behändigung einer Ausfertigung des Organmandates erlischt das Wahlrecht des Wacheorgans, ein Organmandat zu verhängen oder die Anzeige zwecks Einleitung des Verwaltungsverfahrens zu erstatten.