Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.1985

Geschäftszahl

85/02/0235

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1719/65 E 17. Februar 1966 VwSlg 6866 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Polizeiorgane sind nicht verpflichtet, im Zuge der von ihnen durchgeführten Amtshandlungen den Parteien rechtliche Aufklärungen zu erteilen.