Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1986

Geschäftszahl

85/02/0232

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3377/79 E 17. Juni 1981 VwSlg 10493 A/1981 RS 3

Stammrechtssatz

Wer beim Lenken eines Kfzs übermäßigen Rauch entwickelt, der seine Ursache in einem Defekt des Kraftfahrzeuges hat, verstößt nicht gegen Paragraph 60, Absatz eins, StVO, sondern gegen Paragraph 102, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz 2, KFG.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

86/02/0077