Verwaltungsgerichtshof
20.02.1986
85/02/0223
Eine Vorschreibung von Kosten nach Paragraph 89 a, Absatz 7, StVO 1960 hat u.a. das Vorliegen einer derartigen Verkehrsbeeinträchtigung, derzufolge das Fahrzeug zwangsweise entfernt werden durfte, zur Voraussetzung.