Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1986

Geschäftszahl

85/02/0223

Rechtssatz

Eine Vorschreibung von Kosten nach Paragraph 89 a, Absatz 7, StVO 1960 hat u.a. das Vorliegen einer derartigen Verkehrsbeeinträchtigung, derzufolge das Fahrzeug zwangsweise entfernt werden durfte, zur Voraussetzung.