Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1986

Geschäftszahl

85/02/0217

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1362/74 E 17. Jänner 1975 VwSlg 8742 A/1975 RS 3

Stammrechtssatz

Wird eine Fahrbahn schmäler als 250 cm, dann handelt es sich jedenfalls an oder von dieser Stelle an um eine "enge Stelle". So bleibt es auch dann, wenn sich die Fahrbahn noch mehr und zwar so verengen sollte, dass ihre Breite letztlich geringer ist als die Breite der Fahrbahn, sie infolge der Aufstellung eines Fahrzeuges freigeblieben ist (Hinweis E 9.5.1963, 0052/63).