Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1986

Geschäftszahl

85/02/0179

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß Behördenorgane ein Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehsteig BILLIGEN, kann nicht die Rechtmäßigkeit eines solchen Verhaltens abgeleitet werden.