Verwaltungsgerichtshof
19.12.1985
85/02/0125
Wurde über eine Berufung im Sinne ihrer Abweisung meritorisch entschieden anstatt sie als unzulässig zurückzuweisen, so liegt dann eine Rechtsverletzung vor, wenn hiebei Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt wurden, weshalb in einem solchen Fall der Berufungsbescheid zur Gänze wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufzuheben ist (Hinweis B 11.3.1981, 0641/80).