Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1985

Geschäftszahl

85/02/0122

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/03/0069 E 7. Oktober 1981 VwSlg 10555 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die Zulässigkeit der Verwendung eines unter die Regelung nach Paragraph 36, Litera e, KFG fallenden Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr hängt davon ab, daß am Fahrzeug eine gültige Begutachtungsplakette angebracht ist, d.h. eine solche, aus der jederzeit zu entnehmen ist, daß die Begutachtungsfrist (samt Nachfrist von 6 Monaten) noch nicht abgelaufen ist.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

85/02/0123