Verwaltungsgerichtshof
25.04.1985
85/02/0122
Da die (pflichtgemäß obliegende) Kontrolle der Begutachtungsplakette ohne Schwierigkeit möglich ist, kommt es nicht darauf an, ob sich der überprüfende Gewerbetreibende "verzwickt" hat und auch das überprüfende Amt der Landesregierung keine Beanstandung vorgenommen hat.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
85/02/0123