Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.02.1985

Geschäftszahl

85/02/0114

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2097/64 E 20. Juni 1966 RS 3

Stammrechtssatz

Nach Paragraph 100, Absatz 2, StVO ist bei Zusammentreffen der dort angeführten Verwaltungsübertretungen nur eine davon zu bestrafen, während das Verfahren der übrigen zur Anzeige gelangten Handlungen zur Einstellung zu gelangen hat.