Verwaltungsgerichtshof
14.02.1985
85/02/0102
GRS wie 0951/70 E 18. November 1971 VwSlg 8108 A/1971; RS 2
Gegebenenfalls sind die Überprüfungen der Fahrzeuge in irgendeiner Form evident zu halten, um eine geeignete Kontrolle durch den Zulassungsbesitzer zu ermöglichen.