Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.02.1985

Geschäftszahl

85/02/0102

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0951/70 E 18. November 1971 VwSlg 8108 A/1971; RS 2

Stammrechtssatz

Gegebenenfalls sind die Überprüfungen der Fahrzeuge in irgendeiner Form evident zu halten, um eine geeignete Kontrolle durch den Zulassungsbesitzer zu ermöglichen.