Verwaltungsgerichtshof
14.02.1985
85/02/0102
Die Tatanlastung, der Bfr habe es unterlassen, dafür zu sorgen, dass ein bestimmter Lkw hinsichtlich eines bestimmten Gewichtes nicht überladen wird, unter Anführung einer bestimmten Gemeinde und der Uhrzeit, genügt dem Paragraph 44, a Litera a, VStG.