Verwaltungsgerichtshof
28.02.1985
85/02/0092
GRS wie 81/02/0095 E 3. Juli 1981 RS 1
Das an einem Verkehrsunfall beteiligte Fahrzeug muß unmittelbar nach Kenntnisnahme am Unfallsort angehalten werden und nicht erst in einiger Entfernung davon.