Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1985

Geschäftszahl

85/02/0092

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/02/0095 E 3. Juli 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Das an einem Verkehrsunfall beteiligte Fahrzeug muß unmittelbar nach Kenntnisnahme am Unfallsort angehalten werden und nicht erst in einiger Entfernung davon.