Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1985

Geschäftszahl

85/02/0090

Rechtssatz

Kein sofortiges Anhalten des Unfallgegners lässt nicht von vornherein den Schluss auf "Fahrerflucht" zu (Hinweis E 6.4.1978, 754/77).