Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1985

Geschäftszahl

85/02/0060

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/02/0143 E 29. April 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 %o und darüber ist es unentscheidend, welcher Teil davon auf Alkoholkonsum und welcher Teil davon auf andere Umstände, z. B. die Einnahme von Medikamenten, zurückgeht. (Hinweis auf E vom 20.12.1963, Zl. 0165/62)