Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1985

Geschäftszahl

85/02/0019

Rechtssatz

Ausführungen zur Behauptung eines Nachtrunkes mit entsprechender Rückrechnung hinsichtlich des Blutalkoholwertes vom Zeitpunkt der Blutabnahme auf die Tatzeit (Berechnung des Blutalkoholgehaltes unter Bedachtnahme auf den durchschnittlichen Verbrennungswert des Alkohol in Blut im Verlauf der Zeitspanne Tatzeit - erfolgte Blutabnahme am Folgetag; Hinweis E 18.9.1979, 1086/78, 130/79).