Verwaltungsgerichtshof
25.04.1985
85/02/0019
Ausführungen zur Behauptung eines Nachtrunkes mit entsprechender Rückrechnung hinsichtlich des Blutalkoholwertes vom Zeitpunkt der Blutabnahme auf die Tatzeit (Berechnung des Blutalkoholgehaltes unter Bedachtnahme auf den durchschnittlichen Verbrennungswert des Alkohol in Blut im Verlauf der Zeitspanne Tatzeit - erfolgte Blutabnahme am Folgetag; Hinweis E 18.9.1979, 1086/78, 130/79).