Verwaltungsgerichtshof
25.04.1985
85/02/0015
GRS wie 81/02/0189 E 23. September 1983 RS 1
Ausführungen, daß aufgrund der Untersuchung des Dipl.-Psychologen Fritz Meier - Gramcko "Die Schätzung der Fremdgeschwindigkeit" in der Zeitschrift für Verkehrsrecht, Jahrgang 1980, Seite 321 ff, keine Veranlassung bestehe von der bisherigen Rechsprechung über die Zulässigkeit des Beweismittels der Geschwindigkeitsschätzung durch Sicherheitsorgane abzugehen. (Im Beschwerdefall standen die Meldungsleger am Straßenrand und schätzten die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Kraftfahrzeuges des Bfrs. "im Umdrehen".)