Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1985

Geschäftszahl

85/02/0015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/02/0189 E 23. September 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen, daß aufgrund der Untersuchung des Dipl.-Psychologen Fritz Meier - Gramcko "Die Schätzung der Fremdgeschwindigkeit" in der Zeitschrift für Verkehrsrecht, Jahrgang 1980, Seite 321 ff, keine Veranlassung bestehe von der bisherigen Rechsprechung über die Zulässigkeit des Beweismittels der Geschwindigkeitsschätzung durch Sicherheitsorgane abzugehen. (Im Beschwerdefall standen die Meldungsleger am Straßenrand und schätzten die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Kraftfahrzeuges des Bfrs. "im Umdrehen".)