Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1985

Geschäftszahl

85/02/0002

Rechtssatz

Sind die Voraussetzungen für die Entfernung des Fahrzeuges gegeben (also schon bevor der übrige Verkehr "konkret" behindert wird), kommt es auf die Dauer des Abstellens nicht an.