Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1986

Geschäftszahl

85/01/0319

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1430/69 E VS 22. Oktober 1971 VwSlg 8091 A/1971 RS 2

Stammrechtssatz

Die Vorstellungsbehörde ist nicht berechtigt sich bei unverändert gebliebenem Sachverhalt über ihre in einem früheren Vorstellungsbescheid in der gleichen Verwaltungssache geäußerte Rechtsansicht hinwegzusetzen.