Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1986

Geschäftszahl

85/01/0195

Rechtssatz

Drohende Bestrafung durch polnische Behörden wegen Übertretung passrechtlicher und den Aufenthalt von Staatsbürgern im Ausland regelnder Vorschriften sind nicht als Verfolgung iSd Artikel eins, Abschn A Ziffer 2, FlKonv anzusehen.