Verwaltungsgerichtshof
19.03.1986
85/01/0195
Drohende Bestrafung durch polnische Behörden wegen Übertretung passrechtlicher und den Aufenthalt von Staatsbürgern im Ausland regelnder Vorschriften sind nicht als Verfolgung iSd Artikel eins, Abschn A Ziffer 2, FlKonv anzusehen.