Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1986

Geschäftszahl

85/01/0195

Rechtssatz

Maßnahmen der Miliz, denen in Polen auf Grund der angespannten Lage nach Verhängung des Kriegsrechtes jeder Passant, unabhängig von seiner politischen Einstellung, unter Umständen ausgesetzt war, sind nicht als politische Verfolgung zu werten.