Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1986

Geschäftszahl

85/01/0192

Rechtssatz

Rechtsansprüche gegen den Betriebsratsfonds können nicht gegenüber dem lediglich zur Verwaltung des Betriebsratsfonds berufenen Betriebsrat geltend gemacht werden.