Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1985

Geschäftszahl

85/01/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0087 E 30. Oktober 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die Berufungsentscheidungen der Sicherheitsdirektion in Sachen des Pornographiegesetzes sind durch ordentliche Rechtsmittel nicht anfechtbar letztinstanzliche Bescheide.