Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1985

Geschäftszahl

85/01/0082

Rechtssatz

Werden der Partei gerichtlich strafbare Handlungen zur Last gelegt, die geeignet wären, ein Aufenthaltsverbot nach Paragraph 3, Absatz eins, FrPolG zu erlassen, so steht es der Behörde frei, die Frage, ob die Partei tatsächlich solche Handlungen begangen hat, entweder selbst zu beurteilen oder die Rechtskraft des Strafurteiles abzuwarten (Hinweis E 16.12.1976, 2573/76, VwSlg 9201 A/1976).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1985:1985010082.X03