Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.1985

Geschäftszahl

85/01/0072

Rechtssatz

Die Aufbewahrung einer Faustfeuerwaffe in einem unversperrten Nachtkästchen, zu dem ein 17-jähriger Jugendlicher ungehindert Zutritt hat, ist nicht als sorgfältige Verwahrung anzusehen (Hinweis E 28.11.1984, 84/01/0156).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1985:1985010072.X02