Verwaltungsgerichtshof
28.03.1985
85/01/0072
Die Aufbewahrung einer Faustfeuerwaffe in einem unversperrten Nachtkästchen, zu dem ein 17-jähriger Jugendlicher ungehindert Zutritt hat, ist nicht als sorgfältige Verwahrung anzusehen (Hinweis E 28.11.1984, 84/01/0156).
ECLI:AT:VWGH:1985:1985010072.X02